In Deutschland ist eine standardisierte Kennzeichnung mittels Microchip für Hunde gesetzlich vorgeschrieben, aber auch für Katzen sinnvoll. (Anmerkung: auch in
Berlin soll - so wie ein bereits in einigen anderen Bundesländern - ein spezielles Gesetz auf den Weg gebracht werden, dass eine Registrierung mittels Chip und eine Kastrationspflicht zumindest
für Freigängerkatzen vorschreibt!) Sie dient zur eindeutigen Identifikation im internationalen Reiseverkehr, beim Finanzamt und Versicherungen, aber auch im Verlustfall, wenn das Tier bei der
Polizei oder einem Tierarzt oder Tierheim landet. Diese können mit einem speziellen Lesegerät die Chipnummer auslesen, eine Suchanfrage beim Haustierregister stellen und dann (vorausgesetzt die
Nummer ist registriert) das Tier seinem rechtmäßigen Besitzer zurück bringen.
Einen Nachteil hat der Chip jedoch: Privatpersonen haben in der Regel kein Lesegerät.
Hier erweist sich eine Tiermarke, also ein Anhänger für Halsband oder Geschirr als nützlich. Auf ihr können der Name des Tieres und die Telefonnummer des Besitzers, aber auch noch Angaben wie Rasse, Alter, Adresse oder sogar individuelle Besonderheiten, wie Krankheiten, Medikamente oder Ähnliches vermerkt sein.
Der Vorteil bei diesem Vorgehen ist, dass der Finder ohne Umweg direkt Kontakt mit dem Besitzer aufnehmen kann, und der Vierbeiner kommt schneller wieder nach Hause und muss nicht vorher Zeit in einer Auffangstation verbringen.
Es gibt eine große Zahl an Anbietern zur Haustierregistern und Haustiermarken, eine Übersicht finden Sie unter den folgenden Links: